
Wir freuen uns, wenn Sie einen Erstkontakt vereinbaren möchten. Sie können
- Sich jetzt online einen Termin für einen Besuch bei uns heraussuchen
- Einen ersten Kontakt über die Videosprechstunde heraussuchen
- Ein Formular mit Ihrem Terminwunsch ausfüllen
- Bei uns Anrufen
- In manchen Fällen können Sie auch ohne Voruntersuchung direkt zur Therapie kommen.
- Falls Sie ein Gutachten benötigen, lesen Sie bitte die Aussführungen unten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Link indem Sie u.a. einen Fragebogen finden. Es wäre gut, wenn Sie diesen dann ausgefüllt mitbringen.Das geht online oder auf Papier.
Falls Sie bereits früher bei uns waren, bitten wir um einen Anruf oder eine Email.
Zusätzliche Videosprechstunde Weihnachten-Neujahr 2020/2021
Vom 21.12. bis 1. 1.21 haben wir eine besondere Terminvergabe. Die Buchung ist selbsterklärend und einfach. Sie gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.
Bitte schicken Sie uns vorab per Email ein Foto Ihrer Versichertenkarte, dann können wir eine Akte anlegen können.
Terminvereinbarung online
Für Erstkontakte könnne Sie hier gerne einen Termin hier wählen.
Für Folgekontakte bitten wir Sie zur Terminvergabe anzurufen (0621 46086060) oder eine Email zu schreiben.
Erstuntersuchung: Eine ausführliche Untersuchung mit Gespräch, körperlicher und technischer Untersuchung und umfangreicher Aufklärung. Klicken Sie auf Erstuntersuchung.
Videosprechstunde: Eine etwa 15-30minütige online-Sprechstunde

Videosprechstunde
Sie können hier für einen Erstkontakt eine Videosprechstunde vereinbaren. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkasse in Deutschland getragen. Wir benötigen lediglich die Nummer Ihrer Versicherung (z.B. Barmer, AOK) und Ihre Versichertennummer, die Sie in dem Feld "Bemerkungen" eingeben. Am praktischsten ist ein Foto Ihrer Versichertenkarte per Email.
Für Folgekontakte bitten wir Sie anzurufen (0621 46086060) oder eine Email zu schicken.
Falls Sie ausserhalb von Deutschland versichert sind, erhalten Sie eine Rechnung. Hier die Kosten.
Bitte klicken Sie unten auf Videosprechstunde und nicht auf Erstuntersuchung.
Kein zeitnaher Termin mehr frei?

Eilt es bei Ihnen? Wir haben meistens auch ein paar kurzfristigere Termine. Rufen Sie einfach an (0621 46086060) oder schicken Sie eine Email.
Terminvereinbarung Formular
Mein Terminwunsch
Sie füllen das unten stehende Formular aus und wir schicken Ihnen einen Terminvorschlag. Auch hier möchten wir auf den Datenschutz verweisen. Bitte achten Sie auf korrekte Schreibweise Ihrer Emailadresse.
Mein Terminwunsch
Terminvereinbarung telefonisch
Telefon
Wir freuen uns über Ihren Anruf zu den üblichen Öffnungszeiten. Sie können uns auch eine Nachricht hinterlassen, wenn wir Sie zurückrufen sollen.
Telefon: 0621 46086060
Aus dem Ausland: +49 621 46086060
Direkt zur Therapie
Vor der Therapie steht die Diagnose. Deshalb vereinbaren wir zunächst einen Termin für eine gründliche Diagnostik und eine Erörterung der therapeutischen Möglichkeiten.
Wenn die Diagnose bei Ihnen jedoch bereits feststeht, der Anfahrtsweg lang ist und Sie so schnell wie möglich zur Intensivtherapie kommen möchten bieten wir Ihnen einen kurzfristigen Weg an.
Das Vorgehen:
- Sie informieren sich auf unseren Internetseiten über unsere Therapieangebote und die Kosten (für gesetzlich Versicherte).
- Sie schicken uns eine Email (oder rufen an), dass Sie an einer kurzfristigen Therapie interessiert sind.
- Wir rufen Sie zurück, und Dr. Weiss oder Dr. Kienzler werden einen ersten Eindruck von den Beschwerden erhalten um so eine vorläufige Therapieplanung durchführen zu können.
- Am ersten Tag der Therapie wird bei einer Eingangsdiagnostik der vorläufige Therapieplan angepasst.
Gutachten
Es wenden sich häufig Betroffene an uns, um ein Gutachten (z.B. bei Fibromyalgie, Erschöpfungssyndromen oder funktionellen Störungen)zu erhalten. Häufig liegt die Erfahrung zugrunde, dass weder im orthopädischen, psychiatrischen oder neurologischen Gutachten die Schmerzsymptomatik ausreichend bewertet wurde.
Falls Sie möchten, dass wir ein Gutachten erstellen sollen, empfiehlt sich folgender Weg:
Sie können gerne bei uns nachfragen, in welchem Zeitrahmen wir ein Gutachten erstellen können (anmeldung@weiss.de). Danach sprechen Sie mit Ihrem Rechtsvertreter (z.B. Rechtsanwalt, Rentenbeauftragten oder VdK), dass er dem Gericht mitteilen kann, dass wir ein Gutachten nach §109 erstellen. Dieser Paragraph besagt, dass Sie das Recht haben, selbst einen Gutachter zu benennen.
Wenn das Gericht einverstanden ist, erhalten wir die Prozessakten und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Untersuchung.
Wir erstellen keine Privatgutachten ohne Auftrag eines Gerichts, da dies in der Regel nur unnötige Kosten für Sie verursacht.